Also ich hab fast den Eindruck, ihr nehmt das nicht richtig ernst.
Ich zitiere mal aus der Nationalparkverordnungsdingsbums,
§ 6 Verbote.
(1) Im Nationalpark sind alle Handlungen verboten, .... Insbesondere ist es verboten, ...
...
6. Pflanzen jeglicher Art (also auch Giersch und Brennnessel) oder ihre Bestandteile (also auch einzelne Blätter) zu entnehmen oder zu beschädigen ... oder mitzunehmen, ...
(Was nun hier der Unterschied zwischen Entnehmen und Mitnehmen ist, bleibt mir unklar. Ich bin jedoch recht sicher, dass es dir auch nicht hilft, wenn du solange im Nationalpark bleibst, bis die Pflanzen oder ihre Bestandteile hinten wieder rauskommen. Aahhh, vielleicht ist es das. In dem Fall hättest du die Pflanzen oder ihre Bestandteile zwar entnommen, aber ja nicht mitgenommen.) So, weiter im Verbots-Vorschriftentext.
7. freilebende Tieren nachzustellen, sie zu füttern, ... oder zu beschädigen,
(So, da habt ihr es. Auch der Versuch sich selbst als Säuge- oder sonstiges Tier auszugeben wird nicht fruchten, denn ebnsolche Tiere zu füttern haben die schlitzohrigen Gesetzesschreiber auch verboten. Und falls dir die garstigen Nesseln nicht bekommen, du Verstopfung bekommst, also einen Schaden vom Füttern hast - auch verboten.
Etwas mehr Ernst also bitte.
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